Insolvenz

Unsere Anwälte haben in Konkurs- und Insolvenzverfahren genauso die Gläubiger sowie die Schuldner vertretet. Im Rahmen erwähntes haben wir die Funktion des Glaubigersvertreters ausgeführt, bzw. haben die Klienten in Gläubigerausschuss vertretet.

Neuigkeiten

Das Urteil des obersten Gerichtshofes bezüglich sprachlicher Einigkeit der Wechselurkunde in der Zeit ihrer Ausgabe. 17/03/11

Der oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung sp.zn. 29 Cdo 427/2009 aus dem 21.12.2010 judiziert, dass die Wechselurkunde in der Zeit ihrer Ausgabe einsprachig sein soll. Es kommt also nicht in Betracht, dass ein Teil der Wechselurkunde in einer Sprache wurde und ein Teil in andere, dass der Text der Wechsel von einer zu anderer Sprache vorübergeht. Wenn es mehrere Sprachen gäbe kann man diese Bedingung nicht zuvorkommen. Dabei ist es nicht wichtig, dass mehrere Sprachen auf der Wechsel die nicht unverständlich machen, weil es sich um nahen und verwandten Sprachen handelt.

Publikation

Wann ist die Stimme des Vorsitzendes entscheidend Právní fórum, 1, 2010

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